Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt:
| 1. Pflegegebühr, soweit nicht Z 2 anzuwenden ist: | 336,00 € |
| 2. Pflegegebühr im Bereich Reintegration: | 381,00 € |
Die Höhe der kostendeckenden Pflegegebühr wird im Hinblick auf Z 1 mit 379,31 € und im Hinblick auf Z 2 mit 401,34 € festgestellt.
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