LandesrechtSalzburgVerordnungenKrankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2025§ 2

§ 2Pflegegebühren an der Landesklinik St. Veit

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt:

1. Pflegegebühr, soweit nicht Z 2 anzuwenden ist: 336,00 €
2. Pflegegebühr im Bereich Reintegration: 381,00 €

Die Höhe der kostendeckenden Pflegegebühr wird im Hinblick auf Z 1 mit 379,31 € und im Hinblick auf Z 2 mit 401,34 € festgestellt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden