Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2024, mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden, LGBl Nr 10/2024, außer Kraft.
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