LandesrechtSalzburgVerordnungenHöhe des Beitrages des Landes für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung im Jahr 2025§ 1

§ 1

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

Der Beitrag des Landes für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung (§ 4 Abs 4 des Salzburger Rettungsgesetzes) wird für das Jahr 2025 mit 1,76 € je Einwohner des Landes festgesetzt.

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