Höhe des Beitrages des Landes für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung im Jahr 2025
Vorwort
§ 1
Der Beitrag des Landes für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung (§ 4 Abs 4 des Salzburger Rettungsgesetzes) wird für das Jahr 2025 mit 1,76 € je Einwohner des Landes festgesetzt.