LandesrechtSalzburgVerordnungenMaximale Höhe der Beträge für die Kommunalabgaben Zweitwohnsitz und Wohnungsleerstand ab 1. Jänner 2025

Maximale Höhe der Beträge für die Kommunalabgaben Zweitwohnsitz und Wohnungsleerstand ab 1. Jänner 2025

In Kraft seit 01. Januar 2025
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