Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Dezember 2023 über die Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 88/2023, außer Kraft.
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