§ 5 Kennzeichnung des Schutzgebietes — Bluntautal-Europaschutzgebietsverordnung
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Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Bluntautal“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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