LandesrechtSalzburgVerordnungenBluntautal-Europaschutzgebietsverordnung§ 5

§ 5Kennzeichnung des Schutzgebietes

In Kraft seit 01. April 2024
Up-to-date

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Bluntautal“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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