Codara
Recht
Themen
Über uns
Landesrecht
Salzburg
Verordnungen
Höhe der Beträge der allgemeinen Nächtigungsabgabe und der Forschungsinstitutsabgabe nach dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz
§ 4
§ 4 § 4
In Kraft seit 01. Dezember 2023
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 4 § 4 — Höhe der Beträge der allgemeinen Nächtigungsabgabe und der Forschungsinstitutsabgabe nach dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2023 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden