Art. 3 § 3 § 3 — Standortverordnungen für die Stadt Salzburg (Bereich Europark) und die Gemeinde Wals-Siezenheim (Bereiche Himmelreich und Edelweißsiedlung); Erlassung
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.