Art. 3 § 2 § 2 — Standortverordnungen für die Stadt Salzburg (Bereich Europark) und die Gemeinde Wals-Siezenheim (Bereiche Himmelreich und Edelweißsiedlung); Erlassung
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wals-Siezenheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.