LandesrechtSalzburgVerordnungenBetrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg§ 1

§ 1Betrauung mit der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

In Kraft seit 18. Juli 2023
Up-to-date