LandesrechtSalzburgVerordnungenBetrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

In Kraft seit 18. Juli 2023
Up-to-date

§ 1 Betrauung mit der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

§ 1 § 1

Mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg wird das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung betraut.

§ 2 Inkrafttreten

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.