Stabsstelle Planen und Bauen: Rechtsangelegenheiten des Zweitwohnens; Beratung und Unterstützung der Gemeinden, insbesondere bei der Vollziehung betreffend Zweitwohnen und Apartments und diesbezügliches Flächenmanagement (Steuerung des Bodenverbrauchs und Flächensparen); Unterstützung der Abteilungsleitung in Rechtsangelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Referats der Abteilung gegeben ist.
Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie; Koordination der Angelegenheiten der Organisationsentwicklung und des Datenschutzes der Abteilung; operative Einsatzkoordination im Krisenfall im Zuständigkeitsbereich der Abteilung; Entwicklung und Abwicklung von EDV-Anwendungen; Zentralkanzlei; Budgetplanung, -erstellung und Budgetcontrolling; zentrale Rechnungsstelle; Finanzstatistik; Berichtswesen; Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz; Förderungskontrolle; Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirats; Wohnbauprogramm.
Durchführung sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitung laufender Förderungen nach dem geltenden S.WFG 2015 sowie nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968, 1984 und 1990 sowie allen sonstigen Landes- und Bundes-(Sonder-)wohnbauförderungsgesetzen samt der entsprechenden Umsetzung in der Objekt- und Subjektförderung, davon ausgenommen ist der 7. Unterabschnitt des 3. Abschnitts des S.WFG 2015 (Wohnbeihilfe bei Miete); Wohnberatung im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats; Wohnbauforschung.
Rechtsangelegenheiten des Bauwesens sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens; Rechtsangelegenheiten der Feuerpolizei einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds; Rechtsangelegenheiten des Raumordnungsgesetzes; Rechtsangelegenheiten des Ortsbildschutzes; Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens nach den bundes- und landesstraßenrechtlichen Vorschriften; Rechtsangelegenheiten des Abgabenwesens im Bau- und Raumordnungsrecht samt Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandabgabengesetz; Beratung der Gemeinden, soweit nicht eine Zuständigkeit der Stabsstelle Planen und Bauen besteht.
Europäische Raumordnung; Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Raumordnung; Betreuung und Durchführung von grenzüberschreitenden und transnationalen EU-Projekten; Angelegenheiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz; Angelegenheiten des Salzburger Instituts für Raumforschung und Wohnen betreffend den Bereich Raumordnung; Grundlagenforschung zur Salzburger Raumplanung (Raumforschung); periodische Erstellung des Raumordnungsberichts; Evaluation, Aufstellung und Evidenthaltung von Entwicklungsprogrammen; Koordination der Aufstellung und Begutachtung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten; Betreuung der Regionalverbände; Raumverträglichkeits- und Standortprüfungen; Vorbereitung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe; Stellungnahmen in Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz; fachliche Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung betreffend die räumlichen Entwicklungskonzepte, die Flächenwidmungsplanung, die Bebauungsplanung, die Einzelbewilligungen der Stadt Salzburg; Fachliche Angelegenheiten der Land-Invest-Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft.
Durchführung sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitung damit zusammenhängender Angelegenheiten nach dem 7. Unterabschnitt des 3. Abschnittes des S.WFG 2015 (Wohnbeihilfe bei Miete); Wohnberatung im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats.
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