Agrarbehörde Salzburg: Leitung, Aufsicht und Koordination der Bodenreform, insbesondere hinsichtlich der diesbezüglichen Aufgaben der Referate 4/01, 4/05 und 4/06 sowie Ausübung der Informationsrechte der Landesregierung nach dem Salzburger Grundverkehrsgesetz.
Rechtliche Angelegenheiten des Forst-, Veterinär-, Tiertransport-, Nutztierhaltungs- und Pflanzenschutzwesens sowie des Tierschutzes; sonstige rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft, sofern sie nicht anders zugeteilt sind; rechtliche Angelegenheiten für invasive Arten (Wassertiere gemäß § 2 Z 10 Fischereigesetz 2002 sowie Säugetiere und Vögel gemäß § 90a Jagdgesetz 1993), soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 5 fallen; Aufsicht über die Salzburger Landwirtschaftskammer; rechtliche Angelegenheiten des Bodenschutzes; Angelegenheiten der Bodenreform als Agrarbehörde Salzburg, im Besonderen rechtliche Angelegenheiten der Bodenneuordnung, Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung, des landwirtschaftlichen Siedlungswesens, der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und Agrargemeinschaften, der Güter- und Seilwege sowie des Einforstungswesens; technische Angelegenheiten der Bodenreform, insbesondere der Agrargemeinschaften und des Einforstungswesens soweit diese nicht vom Referat 4/05 oder 4/06 wahrzunehmen sind; Angelegenheiten der Arbeitsinspektion im Bereich der Land- und Forstwirtschaft; Vollziehung der Angelegenheiten des Datenschutzes in der Abteilung; rechtliche Unterstützung der Lebensmittelaufsicht; Verbraucherschutz-Schlichtungsstellen im gewerblichen Bereich; Marktbeobachtung im Bereich Verbraucherschutz; Angelegenheiten nach dem Preisgesetz und dem Preisauszeichnungsgesetz; Tarife und Entgelte bei Gewerbebetrieben; Maß- und Eichwesen; Produktsicherheit, soweit diese nicht im Chemikaliengesetz geregelt ist.
Angelegenheiten der Forst- und Holzwirtschaft insbesondere in den Bereichen Forstschutz (einschließlich Waldschäden – auch durch jagdbares Wild und Weidevieh); Schutzwaldbewirtschaftung und Waldbau (einschließlich fachliche Betreuung von Erhaltung- und Sanierungsprojekten); forstlicher Amtssachverständigendienst; forstliche Pläne (einschließlich Gefahrenzonenplanung WLV); Förderungsmaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes auf dem Gebiet der Forstwirtschaft einschließlich Zahlstellenfunktion; Angelegenheiten der Wildbach-und Lawinenverbauung; forstliche Erschließung (einschließlich Projektierung, Errichtung und Bauaufsicht für Forststraßen); Abwicklung und Sicherstellung der forstrechtlichen Behördenaufgaben Forstaufsicht sowie sachlich in Betracht kommende Oberbehörde Forstwesen, Beratung und Forststatistik einschließlich Holzeinschlagsmeldung; forstliche Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik; Koordinationsstelle Naturraummanagement.
Dem Referat angegliedert:
Landschaftliche Forstverwaltung und Landesforstgarten
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens, insbesondere der Tierseuchenbekämpfung und prophylaxe, der Tiergesundheit, der Fleischbeschauausgleichskasse, des Viehmarktwesens, der Tierkörperbeseitigung, der Tierarzneimittelkontrolle, der Futtermittelkontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben, der Tierhaltung, des Tierschutzes, des Tiertransportes und der Tierversuche; Veterinärmedizinisches Krisenmanagement; Unterstützungen im Zuge der Seuchenbekämpfung; Angelegenheiten des Genwesens betreffend die Tierhaltung in der Landwirtschaft; Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz für den Bereich der tierischen Lebensmittel in der Primärproduktion und in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben, sowie dem Vertrieb mit Ausnahme des Verkaufsortes; wildökologische Expertisen im Zusammenhang mit Tierarten, die dem Jagdgesetz unterliegen; fachliche Beurteilungen im Zusammenhang mit großen Beutegreifern und Bibern; veterinärfachliche Beurteilung nach dem EU-Qualitätsregelungs-Durchführungsgesetz; Zulassung von Personen, die Hundeausbildungen anbieten; Betrieb des Tierheimes Pinzgau; tiermedizinische Belange des Strahlenschutzes.
Angelegenheiten der Energiewirtschaft; Entwicklung und Monitoring energiepolitischer Programme und Instrumente; Geschäftsstelle der Energieberatung Salzburg; Beratung und Förderung von privaten Endkunden bei Energieeffizienzmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energien; Beratung und Förderung von Energieversorgungsunternehmen bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien; Weiterentwicklung, Verwaltung und technische Freigabe von Energieausweisen für Förderstellen und Baubehörden des Landes (Energieausweismanagement); unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise; Klima- und Energiewirtschaftsrat (SALZBURG 2050); Anlaufstelle für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001; Vertretung und Wahrnehmung der energiepolitischen Interessen des Landes nach innen und außen.
Bodenneuordnung, insbesondere: Technische Angelegenheiten der Zusammenlegung und Flurbereinigung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke einschließlich Sachverständigendienst auf diesem Gebiet sowie Planung, Projektierung und Errichtung von Wirtschaftswegen sowie sonstige Maßnahmen und Anlagen in Angelegenheiten der Bodenreform; Vermessungsdienst der Agrarbehörde Salzburg einschließlich des Einsatzes von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen); Vollziehung und Sachverständigendienst in Angelegenheiten der Bodenreform, soweit diese nicht in anderen Referaten wahrgenommen werden, im Rahmen der Agrarbehörde Salzburg.
Geschäftsführung des ländlichen Straßenerhaltungsfonds; Planung, Projektierung, Errichtung und Förderung von ländlichen Straßen, Güterwegen, Almwegen, Wirtschaftswegen sowie landwirtschaftlichen Materialseilbahnen mit und ohne Werksverkehr; Vollzugsaufgaben des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes für die Agrarbehörde, soweit diese übertragen sind; Projektierung und Errichtung von Radwegen im ländlichen Bereich, soweit nicht die Abteilung 6 zuständig ist; Bauaufsicht bei Instandhaltung und Instandsetzung von ländlichen Straßen, Alm-, Wirtschafts- und Radwegen; Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen; Sachverständigendienst für das ländliche Straßennetz sowie der ländlichen Brücken mit Ausnahme der Anteilsbemessung und der Berechnung von Beitragsleistungen nach dem Salzburger Landesstraßengesetz; Sachverständigendienst auf dem Gebiet landwirtschaftlicher Materialseilbahnen ohne Personenbeförderung; Begutachtung und Sanierung von Katastrophenschäden ländlicher Straßen, Wege und Brücken mit Ausnahme der Anteilsbemessung und der Berechnung von Beitragsleistungen nach dem Salzburger Landesstraßengesetz; fachliche Beratung ländlicher Straßenrechtsträger; Aufsicht über den Güterwegerhaltungsverband.
Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung und für die Existenzgründung landwirtschaftlicher Betriebe; Förderung der Almwirtschaft, fachliche Angelegenheiten der Almwirtschaft und Führung des Almkatasters; Koordinierung und Abwicklung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften; landwirtschaftlicher Bausachverständigendienst; Sachverständigendienst für fachliche Fragen der Landwirtschaft; landwirtschaftliche Sachverständigentätigkeit in Fragen des Klimawandels und der Klimaanpassung; landwirtschaftliche Sachverständigentätigkeit für das Landesverwaltungsgericht; fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes einschließlich Sachverständigentätigkeit, Koordination der Bodenschutzberatung, Förderung von Maßnahmen zum Bodenschutz, Führung der Bodenproben und Bodendatenbank sowie Koordinierung des Sachverständigendienstes im Bereich des Bodenschutzes; Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft; Koordination auf Landesebene der auf Bundesebene zum Landwirtschaftsministerium ressortierenden Bund-Länder-Kooperation Forschung.
Ländliche Entwicklung: Allgemeine wirtschaftliche Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, grundsätzliche Angelegenheiten der Landwirtschaftsförderung, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Gemeinschaftsinitiativen sowie deren Abwicklung, soweit sie nicht anders zugeteilt sind; Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft; Koordinationsstelle betreffend Landeszuständigkeiten nach dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz; Agrarstatistik; Koordinationsstelle für Breitbandangelegenheiten; zentrale Rechnungsstelle; Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie; Koordination der Angelegenheiten der Organisationsentwicklung der Abteilung; operative Einsatzkoordination im Krisenfall im Zuständigkeitsbereich der Abteilung.
Rechtliche Angelegenheiten und Vollzug des Grundverkehrs nach dem Grundverkehrsgesetz 2023 (grüner Grundverkehr, grauer Grundverkehr, Ausländergrundverkehr); Geschäftsstelle des Grundverkehrsbeauftragten und der Kommissionen nach dem Grundverkehrsgesetz 2023; Grundverkehrsbeauftragter nach dem Grundverkehrsgesetz 2023; rechtliche Angelegenheiten des Jagd- und Fischereiwesens, ausgenommen invasive Arten (Wassertiere gemäß § 2 Z 10 Fischereigesetz 2002 sowie Säugetiere und Vögel gemäß § 90a Jagdgesetz 1993); Sachverständigendienst auf dem Gebiet des Jagd- und Fischereiwesens.
Angelegenheiten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes für den Bereich der Lebensmittel, der Gebrauchsgegenstände, der kosmetischen Mittel und des Wassers für den menschlichen Gebrauch; EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz für den Bereich Handel, Gastronomie und Verarbeiter; Konsumentenschutz und Wettbewerbsangelegenheiten; Marktbeobachtung im Bereich Lebensmittelaufsicht; Produktkennzeichnung und Qualitätskontrollen.
Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulwesens; Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Schulbeirates; Angelegenheiten des Betriebs und der Führung der Schülerheime und der Landwirtschaftsbetriebe an den landwirtschaftlichen Fachschulen; Verwaltung der den Zwecken dieser Einrichtungen und Betriebe gewidmeten Liegenschaften sowie des Stoissengutes; Verfügung über die den Zwecken dieser Einrichtungen und Betriebe gewidmeten Liegenschaften sowie des Stoissengutes, sofern ein Schätzwert/Preis von € 300.000 überschritten wird jedoch im Einvernehmen mit dem Referat 8/03; dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten dieser Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe; Aufsicht über die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen; Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrpersonen; Leistungsbeurteilung; Disziplinarangelegenheiten; Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Berufsausbildung; Landarbeitsrecht (ausgenommen Land- und Forstwirtschaftsinspektion); Aufsicht über die Landarbeiterkammer Salzburg.
Dem Referat angegliedert:
Landwirtschaftliche Fachschulen in Bruck an der Glocknerstraße, Kleßheim, Oberalm, Tamsweg; Landwirtschaftsbetriebe Piffgut in Bruck an der Glocknerstraße, Kleßheim, Winklhof in Oberalm, Stoissengut in Saalfelden und Standlhof in Tamsweg
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