Die mündlichen Teilprüfungen sind in Form von kollegialen Prüfungsgesprächen mit mindestens zwei und maximal fünf Bediensteten durchzuführen. Je Bediensteter bzw Bedienstetem darf eine Prüfungszeit von 30 Minuten nicht überschritten werden. Über den Verlauf der Prüfung ist von der Prüferin bzw dem Prüfer ein Protokoll zu erstellen, in dem die gestellten Fragen festzuhalten sind und anzugeben ist, ob die Prüfung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bzw als „mit Auszeichnung bestanden“ zu qualifizieren ist. Das Protokoll ist von der Prüferin bzw dem Prüfer zu unterzeichnen.
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