(1) Die berufsbegleitende Ausbildung für Bedienstete des Verwaltungsbereichs SALK besteht aus folgenden Ausbildungsschwerpunkten:
1. Rechtliche Grundlagen und Ethik:
– Rechtliche Grundlagen im Bereich der Krankenanstalten
– Ethik und Diversity
2. Management-Kompetenz Training:
– Kommunikation und Management
– Arbeitstechniken und Projektmanagement
3. Finanzen und Betriebsführung:
– Gesundheitsökonomie und Finanzierung
– Grundsätze der Betriebsführung von Krankenanstalten
4. Health-Management
(2) In allen Ausbildungsschwerpunkten sind zur Erarbeitung des Inhaltes vom Dienstgeber bzw der Dienstbehörde Veranstaltungen anzubieten, deren inhaltlicher Umfang auf die jeweilige Verwendung abzustimmen ist.
(3) Der zeitliche Umfang der im Abs 2 genannten Veranstaltungen beträgt:
1. im Ausbildungsschwerpunkt Rechtliche Grundlagen und Ethik für alle Niveaus 2,5 Tage;
2. im Ausbildungsschwerpunkt Management-Kompetenz-Training für alle Niveaus 3 Tage;
3. im Ausbildungsschwerpunkt Finanzen und Betriebsführung für alle Niveaus 3 Tage;
4. im Ausbildungsschwerpunkt Health-Management
– im Niveau 3 und im Niveau 2 zwei Tage;
– im Niveau 1 einen Tag.
Rechtfertigt der Bedarf die Abhaltung von eigens auf die Verwendung abgestellten Veranstaltungen nicht, kann eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt werden, wobei im Rahmen dieser Veranstaltung auf die unterschiedlichen Verwendungen Bedacht zu nehmen ist.
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