(1) Die berufsbegleitende Ausbildung für Bedienstete des allgemeinen Verwaltungsbereichs besteht aus folgenden Ausbildungsschwerpunkten:
1. Rechtlicher Ausbildungsschwerpunkt:
– Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Grundlagen des EU-Rechts
– Verwaltungsverfahrensrecht bzw Grundlagen des Verwaltungsverfahrensrecht
2. Verwaltungsmanagement:
– Verwaltungsmanagement und -organisation
– Wirtschaftspolitische Grundlagen
– Grundlagen der Landesbuchhaltung, Budget und Haushaltsrecht
– Dienstrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung von Themenstellungen aus den Bereichen Antikorruption und Compliance
– Aktuelle Themen der Verwaltung
(2) In allen Ausbildungsschwerpunkten sind zur Erarbeitung des Inhaltes vom Dienstgeber bzw der Dienstbehörde Veranstaltungen anzubieten, deren inhaltlicher Umfang auf die jeweilige Verwendung (Niveaus nach § 1) abzustimmen ist.
(3) Der zeitliche Umfang der im Abs 2 genannten Veranstaltungen beträgt:
1. im rechtlichen Ausbildungsschwerpunkt:
– im Niveau 3 und im Niveau 2 fünf Tage;
– im Niveau 1 drei Tage.
2. Ausbildungsschwerpunkt Verwaltungsmanagement für alle Niveaus vier Tage.
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