LandesrechtSalzburgVerordnungenGemeinde-Grundausbildungs-Entschädigungs-Verordnung 2022§ 1

§ 1Vortragsentschädigung

In Kraft seit 01. August 2022
Up-to-date

Den Vortragenden in Grundausbildungs- und Fortbildungslehrgängen gebührt, wenn sie Landesbedienstete sind, je Vortragseinheit (45 Minuten) eine Entschädigung in folgender Höhe:

a) bei einem Vortragsort in der Stadt Salzburg 2,03 % des Gehaltsansatzes einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 (im Folgenden kurz: V/2);

b) bei einem Vortragsort außerhalb der Stadt Salzburg 2,19 % aus V/2; mit dieser Entschädigung ist auch der Aufwand für die Hin- und Rückreise abgegolten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden