Den Vortragenden in Grundausbildungs- und Fortbildungslehrgängen gebührt, wenn sie Landesbedienstete sind, je Vortragseinheit (45 Minuten) eine Entschädigung in folgender Höhe:
a) bei einem Vortragsort in der Stadt Salzburg 2,03 % des Gehaltsansatzes einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 (im Folgenden kurz: V/2);
b) bei einem Vortragsort außerhalb der Stadt Salzburg 2,19 % aus V/2; mit dieser Entschädigung ist auch der Aufwand für die Hin- und Rückreise abgegolten.
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