Diese Verordnung tritt mit 6. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Juni 1987 über die Durchführung von Eignungs- und Einstufungsprüfungen an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl Nr 64, außer Kraft.
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