Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Anhang II genannten Moosart Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) sowie der in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie genannten Pflanzenart Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) .
Keine Verweise gefunden
Rückverweise