LandesrechtSalzburgVerordnungenGschwendter Moos-Europaschutzgebietsverordnung§ 1

§ 1Schutzgebiet

In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date

(1) Ein Teil des Naturschutzgebietes Wolfgangsee-Blinklingmoos wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Gschwendter Moos“.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 1.500 festgehalten, der als Anlage einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

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