(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über schiffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf dem Niedertrumer See (Mattsee), LGBl Nr 31/2016, außer Kraft.
(3) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2021 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise