(1) Teile des im Gebiet der Gemeinde Untertauern gelegenen Pongauer Taurachtals werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Schluchtwald Taurachtal“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1:5.000 festgehalten, der als Anlage einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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