(1) Ein im Gebiet des Dietrichshorns gelegener Teil der Gemeinde Unken wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Unkenberger Mähder“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sowie die bestehenden Entwässerungsanlagen (Drainageplan) sind in einem Lageplan im Maßstab 1:5.000 festgehalten, der als Anlage einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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