(1) Fünf im Gebiet der Gemeinde Untertauern gelegene Flächen werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Bergahorne auf der Gnadenalm“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen festgelegt.
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