+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Salzburg
Verordnungen
Bildung von Standesamtsverbänden und Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 3 Inkrafttreten — Bildung von Standesamtsverbänden und Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise