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Bildung von Standesamtsverbänden und Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2022
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Anl. 1 — Bildung von Standesamtsverbänden und Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg
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