§ 4 Inkrafttreten — Salzburger Finanzgebarungstransparenzverordnung 2020
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(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Oktober 2020 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen zur Sicherstellung der Transparenz von getätigten Transaktionen erlassen werden, LGBl Nr 49/2015, außer Kraft.
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