Die Abgabenbehörde kann mit abgabepflichtigen Unterkunftgeberinnen oder Unterkunftgebern Vereinbarungen über die Entrichtung der allgemeinen Nächtigungsabgabe gemäß den nachfolgenden Bestimmungen treffen. Weder für die Abgabenbehörde noch für abgabepflichtige Unterkunftgeberinnen oder Unterkunftgeber besteht eine Verpflichtung zum Abschluss derartiger Vereinbarungen.
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