(1) Die Jagdgastkarte mit Geltung für einen bestimmten Kalendertag zur Teilnahme an Niederwildtreibjagden (eintägige Jagdgastkarte zur Teilnahme an Niederwildtreibjagden) besteht aus Karton in rotem Farbton im Format 149 mm x 105 mm und ist in der Mitte so gefaltet, dass sich im gefalteten Zustand das Format 74,5 mm x 105 mm ergibt.
(2) Auf der Außenseite hat sie zu enthalten:
1. Bezeichnung als eintägige Salzburger Jagdgastkarte zur Teilnahme an Niederwildtreibjagden
2. Logo der Salzburger Jägerschaft
3. Landeswappen
4. Jagdjahr
5. laufende Nummer
6. Namen des Jagdinhabers
7. folgenden Text: „Wer die Jagd ausübt, hat die auf seinen Namen lautenden, gültigen jagdlichen Legitimationen und einen Lichtbildausweis mit sich zu führen und auf Verlangen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Jagdschutzorganen vorzuweisen. Die Salzburger Jagdgastkarte darf nur an Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Jagd durch den Jagdgast ist nur in Begleitung des Jagdinhabers oder eines von ihm beauftragten Besitzers einer Salzburger Jahresjagdkarte zulässig.“
(3) Auf der Innenseite hat sie zu enthalten:
1. persönliche Daten des Jagdgastes:
a) Familienname
b) Vorname
c) Geburtsdatum
d) Hauptwohnsitz
2. Gültigkeit am (entsprechendes Datum)
3. Jagdgebiet
4. Datum und Unterschrift des Jagdgastes
5. Datum und Unterschrift des Jagdinhabers(-leiters)
6. folgenden Text: „Der Jagdinhaber hat die vorstehenden Angaben bei Ausstellung der Salzburger Jagdgastkarte mit unauslöschlichem Schreibmittel einzusetzen. Der Jagdgast hat seine eigenhändige Unterschrift beizusetzen.“
Keine Verweise gefunden
Rückverweise