Vorwort
§ 1 § 1
(1) Zur Verkehrsentlastung des Ortsteils Schüttdorf in der Stadtgemeinde Zell am See werden Teile der Landesstraße B168 Mittersiller Straße, welche die Fahrtrichtungen Bruck an der Glocknerstraße/Mittersill bzw Mittersill/Bruck an der Glocknerstraße betreffen, wie folgt umgelegt:
Die neue Straße verläuft vom neu zu errichtenden Kreisverkehr bei km 43,604 der Landesstraße B 311 Pinzgauer Straße in westlicher Richtung, wird auf Höhe des Flugplatzes Zell am See nach Nordwesten verschwenkt und mündet nach einer Überführung über die Lokalbahn bei km 0,753 der B 168 in die bestehende Landesstraße wieder ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf des neuen Straßentrassenastes aus der Planunterlage (Plannummer ST-GB-LP-EP-0002-02, Einlage VO-02; Maßstab 1:1.000) zu ersehen.
(3) Der neue Strassentrassenast erhält die Bezeichnung „B168a Schüttdorfer Straße“.
(4) Das dem Bauvorhaben zugrundeliegende Einreichprojekt vom 30.7.2018 sowie die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung gemeinsam mit der im Abs 2 bezeichneten Planunterlage zur allgemeinen Einsicht auf.
§ 2 § 2
(1) Die Grenzen des Straßenbaugebietes sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden, im § 1 Abs 2 bezeichneten Planunterlage festgelegt.
(2) Innerhalb der Grenzen des Straßenbaugebietes dürfen Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen und Anlagen jeder Art weder errichtet noch geändert werden. Die Landesregierung hat davon Ausnahmen zuzulassen, wenn diese den geplanten Straßenbau nicht erheblich erschweren oder wesentlich verteuern oder zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen notwendig sind.
Anl. 1
Anhänge
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