(1) Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen des Landes Salzburg, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt die DIN EN 301 549 Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, Ausgabe 2018-08.
(2) Die DIN EN 301 549 wird für die Dauer ihrer Geltung beim Amt der Salzburger Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
(3) Die DIN EN 301 549 kann bei Austrian Standards International, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden.
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