(1) Die Schongebietsgrenze verläuft ausgehend vom Schnittpunkt der Grundstücke 414/1, 414/3 und 415 entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt der Grundstücke 415, 414/1 und 422 direkt zum Schnittpunkt der Grundstücke 422, 423 und 435, weiter entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt 393/2, 422 und 423, weiter an der Grundgrenze zum Schnittpunkt 392/2, 393/2 und 423, von dort entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt der Grundstücke 392/2, 423 und 424, entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt 392/2, 424 und 653, entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt 392/1, 392/2 und 653, zum Schnittpunkt 392/1, 653 und 651, zum Schnittpunkt 391/4, 392/1 und 651 entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt 391/4 und 651, je KG Mitterkleinarl, und 589, KG Vorderkleinarl. Von diesem Punkt an verläuft die Grenze entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes 651, KG Mitterkleinarl, der nächste Schnittpunkt liegt an der KG-Grenze zwischen Mitterkleinarl und Vorderkleinarl am Kreuzungspunkt mit den Grundstücken 651, KG Mitterkleinarl, 589 und 602, KG Vorderkleinarl. Von diesem Punkt folgt die Schongebietsgrenze der KG-Grenze ca 150 m nach Südwesten bis zu jenem Punkt, wo die KG-Grenze einen markanten Knick Richtung Süd vollzieht. Von diesem Punkt ausgehend befindet sich der nächste Grenzpunkt am nördlichsten Punkt des Grundstückes 603, KG Vorderkleinarl. Dieser rund 570 m lange Abschnitt verläuft an keiner Grundgrenze. Die Schongebietsgrenze läuft weiter entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt 602 und 603, beide KG Vorderkleinarl, mit Grundstück 78/1, KG Au, weiter entlang der Grundgrenze zum Schnittpunkt nahe dem Kitzsteinhörndl zwischen Grundstück 603, KG Vorderkleinarl, 78/1, KG Au, und 648/2, KG Mitterkleinarl. Von dort entlang der KG Grenze Richtung Süden zum Schnittpunkt 648/2 und 648/1, beide KG Mitterkleinarl, und 78/1, KG Au. Die Schongebietsgrenze verläuft weiter in der KG Mitterkleinarl entlang der Grundgrenze zwischen den Grundstücken 648/1 und 648/2, wo ein unbenannter Graben verläuft, der die Weiterführung der Schongebietsgrenze Richtung Südosten bildet, bis zum Kreuzungspunkt mit der Grundstücksgrenze zwischen 648/2 und 631. Weiter verläuft die Schongebietsgrenze entlang des Grabens in südöstlicher Richtung zur Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken 631 und 630, beide KG Mitterkleinarl, bis zur Einleitung in den Kesselgraben Richtung Osten. Der weitere Verlauf auf Grundstück 630 erfolgt in Richtung Nordosten entlang des Kesselgrabens und führt am Ende Richtung Norden zur Grundstücksgrenze zwischen Grundstück 630 und 414/1, beide KG Mitterkleinarl, wo das Schutzgebiet beginnt. Der weitere Verlauf ist Richtung Osten zum Kreuzungspunkt von den Grundstücken 630, 437, 438/2 und 414/1, weiter zum Schnittpunkt 438/2, 414/3 und 414/1, je KG Mitterkleinarl. Die Schongebietsgrenze verläuft weiter 50 m Richtung Norden auf der Grundstücksgrenze zwischen Grundstück 438/2 und 414/3, beide KG Mitterkleinarl, und folgt dabei der Schutzgebietsgrenze. Von diesem Punkt aus verläuft die Schongebietsgrenze Richtung Nordwesten über das Grundstück 414/3, KG Mitterkleinarl. Dieser Grenzabschnitt führt entlang der Basislinie des Quellschutzgebiets. Die Grenze führt weiter Richtung Westen entlang der Grundgrenze zwischen den Grundstücken 414/3 und 415 und weiter zum Ausgangsschnittpunkt 414/1, 414/3 und 415, je KG Mitterkleinarl.
(2) Das Schongebiet kommt auf den Grundstücken 651, .95, 653, 424, 423, 648/2, .94, 648/4, 646, 631, .59, 630, 425, 427, 428, 429, 430, 431, .58, 433, 434, 435, 414/1, 414/3 und 422, je KG Mitterkleinarl, 602, 603, je KG Vorderkleinarl in den Gemeinden Kleinarl und Wagrain zu liegen und umfasst eine Fläche von 191 ha.
(3) Die Grenzen des Wasserschongebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau und den Gemeinden Kleinarl und Wagrain während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf. Darüber hinaus kann dieser Plan im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/wasser/allgemeine_wasserwirtschaft/trinkwasser/schongebiete.htm
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