(1) Im Biosphärenpark soll unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzung des Landes Salzburg eine nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht gewährleistet werden.
(2) Die Kernzone umfasst Gebiete, die dem langfristigen Schutz von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten dienen und die eine ausreichende Größe und Qualität zur Erfüllung der Schutzziele aufweisen. In der Kernzone soll, abgesehen von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren, eine traditionelle Beweidung der Almflächen im bestehenden Umfang, eine ökologisch orientierte Bejagung und Hege der Wildbestände, eine nachhaltige Fischerei und eine vom Menschen möglichst wenig beeinflusste Entwicklung von Natur und Landschaft sichergestellt werden.
(3) Die Pflegezone, die Räume von hoher biologischer Vielfalt erfasst, soll negative Einwirkungen auf die Kernzone abschwächen. Die Kulturlandschaft soll mit ihren vielfältigen Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, ihren Zeugnissen traditioneller bäuerlicher Kultur und ihrem typischen Landschaftsbild durch eine naturnahe, zeitgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung durch leistungsfähige Betriebe erhalten werden.
(4) Die Entwicklungszone soll als Lebens-, Wirtschafts-, Kultur-, Natur- und Erholungsraum erhalten und entwickelt werden, der insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlungsgebiete des politischen Bezirks Tamsweg eine hohe Lebensqualität gewährleistet. Dabei soll auch die traditionelle Kulturlandschaft mit ihrer Eigenart sowie die naturräumliche Ausstattung mit ihren Charakterarten in ihrer Struktur und Vielfalt erhalten und weiterentwickelt und dabei auf die Erfordernisse einer zeitgemäßen Land- und Forstwirtschaft sowie einer leistungsfähigen Wirtschaft Bedacht genommen werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise