Das Gebiet des politischen Bezirks Tamsweg mit Ausnahme eines Teils der Gemeinde Tweng werden zum Biosphärenpark erklärt. Die Grenzziehung wird in jenem Gebiet, in dem Bezirks- und Schutzgebietsgrenzen nicht übereinstimmen, in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage 1 festgelegt. Die Lage der Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen ist einem Übersichtsplan festgelegt, der als Anlage 2 einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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