§ 10 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen — Schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Flüssen
Rückverweise
Die §§ 2 Abs 3 und (§) 8 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 54/2024 treten mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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