(1) Eine Teilfläche des innerhalb der Gemeinde Kaprun gelegenen Grundstücks 3/3, KG Kaprun, im Bereich der Westflanke des Unteren Fochezkopfes unterhalb der Drossensperre des Stausees Mooserboden im Ausmaß von ca 24 ha wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Das Europaschutzgebiet führt den Namen „Europaschutzgebiet Drossen“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Kaprun während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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