(1) Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt werden für Sonntag, den 10. März 2019 (Wahltag) ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag hat der 20. Dezember 2018 zu gelten.
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