LandesrechtSalzburgVerordnungenAusschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen

Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen

In Kraft seit 29. November 2018
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt werden für Sonntag, den 10. März 2019 (Wahltag) ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag hat der 20. Dezember 2018 zu gelten.

§ 2 § 2

Der Tag der allenfalls erforderlichen engeren Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin einer Gemeinde ist Sonntag, der 24. März 2019.