(1) Diese Verordnung tritt mit 28. Juni 2018 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. August 1987 über die Leistungsbeurteilung und über die Gestaltung der Formulare für Zeugnisse, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl Nr 70/1987, außer Kraft.
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