Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen im Sinn des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2018 (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) und regelt die Leistungsbeurteilung und die Gestaltung der Formulare für Zeugnisse, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie die Aufbewahrungsfristen von in diesen Schulen zu führenden Aufzeichnungen.
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