Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetz 2018 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Abschlussprüfung an landwirtschaftlichen Fachschulen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft, LGBl Nr 67/2008, außer Kraft.
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