Diese Verordnung tritt mit 1. April 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 1984 über die Geschäftsordnung des Beirates des Salzburger Nationalparkfonds, LGBl Nr 91/1984, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/1996, außer Kraft.
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