Diese Verordnung tritt mit 1. April 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Feber 1984 über die Geschäftsordnung des Nationalparkkuratoriums, LGBl Nr 27/1984, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 21/1996, außer Kraft.
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