(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. § 5 Abs 2 ist auch auf Anstaltsanteile anzuwenden, die bis zu diesem Zeitpunkt vereinnahmt worden sind.
(2) Die §§ 1 Abs 1, 7 und 8 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 17/2020 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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