(1) Die im Gebiet der Gemeinde Niedernsill, politischer Bezirk Zell am See, innerhalb des Geschützten Landschaftsteiles Lucia-Lacke gelegenen Grundstücke 249, 250, 251 und 252, alle KG Niedernsill, im Ausmaß von 34.812 m² werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Das Schutzgebiet führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Lucia-Lacke“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Niedernsill während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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