(1) Die Landesstraße B 167 Gasteiner Straße wird im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein wie folgt umgelegt: Die neue Trasse beginnt bei der bestehenden Achenbrücke bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (neu und alt), verläuft sodann östlich der bestehenden Trasse der B 167 Gasteiner Straße und bindet bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 150 m (neu) bzw 15,8 + 141 (alt) wieder in den Bestand ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen zu ersehen.
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