Vorwort
(1) Die Landesstraße B 167 Gasteiner Straße wird im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein wie folgt umgelegt: Die neue Trasse beginnt bei der bestehenden Achenbrücke bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (neu und alt), verläuft sodann östlich der bestehenden Trasse der B 167 Gasteiner Straße und bindet bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 150 m (neu) bzw 15,8 + 141 (alt) wieder in den Bestand ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen zu ersehen.
Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß § 1 wird die bestehende Landesstraße B 167 Gasteiner Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 141 m (alt) als Landesstraße B aufgelassen.
Anhänge
Anlage 1PDFAnhänge
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