Vorwort
§ 1 § 1
(1) Die Landesstraße B 167 Gasteiner Straße wird im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein wie folgt umgelegt: Die neue Trasse beginnt bei der bestehenden Achenbrücke bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (neu und alt), verläuft sodann östlich der bestehenden Trasse der B 167 Gasteiner Straße und bindet bei Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 150 m (neu) bzw 15,8 + 141 (alt) wieder in den Bestand ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen zu ersehen.
§ 2 § 2
Mit der Umlegung des neuen Straßenabschnittes gemäß § 1 wird die bestehende Landesstraße B 167 Gasteiner Straße zwischen Bezugspunkt Straßenkilometer 15,0 + 117 m (alt) und Bezugspunkt Straßenkilometer 15,8 + 141 m (alt) als Landesstraße B aufgelassen.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
Anlage 2PDF