LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Obertrum am See – Projekt im Bereich der GP 258/8, KG 56535§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 258/8 (Teilfläche), 258/9, 258/11 (Teilfläche), 258/12 und 258/13 (Teilfläche), jeweils KG 56535 Obertrum, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 580 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

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