Die Grundversorgungsleistungen gemäß § 6 Abs 1 bis 3 des Salzburger Grundversorgungsgesetzes können im Bedarfsfall um folgende freiwillige Hilfen ergänzt werden:
1. die Bereitstellung des Kindergartenbedarfs für Kindergartenkinder;
2. die Übernahme der Fahrtkosten für die nachweisliche Teilnahme an Bildungsmaßnahmen;
3. die Bereitstellung von Angeboten für integrationsfördernde Maßnahmen (Deutsch- und Orientierungskurse udgl);
4. die Erhebung schulischer und beruflicher Qualifikationen, Fähigkeiten und Interessen.
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